Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim vom Oktober letzten Jahres kommt der Stein endlich so richtig ins Rollen.
Die Urteilsbegründung war eindeutig. Rückzahlungsforderungen der landeseigenen L-Bank gegenüber Corona-Soforthilfe Empfängern waren rechtswidrig, wenn diese Soforthilfezahlungen vor dem 08.04.2020 beantragt wurden. „Wir haben den Vertretern der Regierungskoalition des Landes Baden-Württemberg, den Landtagsfraktionen der Opposition und den Verantwortlichen der Ministerien fortwährend die existenzbedrohende Situation für unsere Friseurbetriebe aufgezeigt und vor einem nachlässigen Umgang des Landes mit den Betroffen gewarnt. Zuletzt auf unserem Parlamentarischen Abend im Stuttgarter Fachverband“, so Landesvorsitzender Dirk Reisacher aus Biberach.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums handelt es sich um nahezu 62.000 Betriebe, darunter viele Friseurunternehmen, die von einer Rückzahlung profitieren könnten. Eine kumulierte Rückzahlungssumme von ca. 437 Millionen Euro steht im Raum. „Ich habe in persönlichen Gesprächen mit der Politik gebetsmühlenartig darauf bestanden, dass auch Friseurbetriebe, welche den Rückzahlungsaufforderungen der L-Bank nachkamen, weil sie bei deren rechtskräftigen Rückzahlungsbescheiden keinen Widerspruch eingelegt und auch nicht geklagt hatten, Gleichbehandlung erfahren müssen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land Gerechtigkeit nur denjenigen zukommt, die bereit sind, sich mit dem Staat anzulegen", sagt Reisacher weiter. Unterstützt wurde diese Forderung zuletzt von allen Vertretern der Landtagsfraktionen. Die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat ein Gutachten bzgl. einer möglichen Rückzahlungsaktion in Auftrag gegeben. Staatsministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium und Landesrechnungshof werden sicher in diese Betrachtungen mit eingebunden. Die Wirtschaftsministerin möchte noch im Januar 2026 mit einem Lösungsvorschlag an die betroffenen Betriebe herantreten.
Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg erwartet eine möglichst unkomplizierte und unternehmerfreundliche Handhabung. „Es ist gut, wenn diese Hängepartie nun zu Ende geht. Unsere Friseurbetriebe müssen wieder Vertrauen in die Landespolitik gewinnen. Die wirtschaftliche Gesamtsituation fordert die Friseurbetriebe in noch nie da gewesener Weise heraus“, so Landesgeschäftsführer Matthias Moser.
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